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Aktuelles



Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft

Die Kosten für die Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft sind keine außergewöhnliche Belastung.

Der Bundesfinanzhof hat einmal mehr seine Auffassung bestätigt, dass die Kosten für die Aufhebung und Auseinandersetzung einer früher vereinbarten Gütergemeinschaft für die betroffenen Eheleute nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Das gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung der Gütergemeinschaft auf Antrag der Eheleute im Scheidungsverbund oder außergerichtlich getroffen wird.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

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