Aktuelles
Differenzkindergeld bei Tätigkeit im EU-Ausland
Wohnen Sie mit Ihren Kindern in Deutschland, arbeiten aber im EU-Ausland oder der Schweiz, stehen Ihnen Leistungen für Ihre Kinder nur nach dem dort geltenden Recht zu.
Als Grenzgänger, der in Deutschland wohnt, aber in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder in der Schweiz arbeitet, haben Sie nur einen Anspruch auf Familienleistungen nach dem Recht des Beschäftigungslandes. Ist das Kindergeld im Wohnland höher als im Beschäftigungsland, haben Sie keinen Anspruch auf Teil- oder Differenzkindergeld in Höhe der Differenz, da ausschließlich die Vorschriften des Beschäftigungslandes gelten. Der Bundesfinanzhof hat eine entsprechende Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg jetzt bestätigt.
Die Nichtgewährung des Differenzkindergeldes verstößt nicht gegen den europarechtlichen Gleichheitssatz. Es bestehen auch keine ernsthaften Zweifel an der Gültigkeit und der Auslegung der betreffenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, sodass die Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH nicht erforderlich ist.
Ein Ausgleich unterschiedlich hoher Sozialleistungen ist nicht vorgesehen, weil Sie Wohnsitz und Arbeitsplatz frei wählen können. Es liegt also an Ihnen, die unterschiedlichen Vor- und Nachteile ihrer Wahl - insbesondere Arbeitslohn, Lebenshaltungskosten und sozialrechtliche Entlastung - vor ihrer Entscheidung zu prüfen und ihre Entscheidung danach auszurichten.
Differenzkindergeld wird ausnahmsweise dann gewährt, wenn einem Elternteil Familienleistungen nach dem Recht des Beschäftigungslandes zustehen, während der andere Elternteil für dasselbe Kind in dem Wohnland der Familie Kindergeld beanspruchen kann. Arbeiten beide Elternteile im Ausland, scheidet ein Anspruch auf Differenzkindergeld aber definitiv aus.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics