Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Fahrzeitveränderung nach Umzug

Wenn ein Ehepaar umzieht, bei dem beide Ehegatten berufstätig sind, darf die Finanzverwaltung nicht die entsprechenden Fahrzeitveränderungen beider Ehegatten saldieren.

Reduziert sich durch einen Umzug die tägliche Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde, so können Sie die Umzugskosten als beruflich veranlasste Aufwendungen von der Steuer absetzen, andernfalls sind es Aufwendungen für die private Lebensführung. Sind nun beide Ehegatten berufstätig, kann es natürlich vorkommen, dass bei dem einen Ehegatten die aus Steuergründen erforderliche Fahrzeitverkürzung eintritt, beim anderen jedoch sich die Fahrzeit etwas verlängert.

Das führt aber nicht zu einer Saldierung der Fahrzeitveränderungen durch Verrechnen der Fahrzeitverkürzung des einen mit der Fahrzeitverlängerung des anderen Ehegatten. Denn die Verlängerung der Wegstrecke zur Arbeit ist allein bedingt durch den Mitumzug als Folge der gemeinsamen Lebensführung der Ehegatten. Zwar ist der Wille zur gemeinsamen Lebensführung in der Ehe ein privater Veranlassungsgrund.

Diesen Willen kann das Einkommensteuerrecht indes nicht ohne Verstoß gegen das Grundgesetz bei der Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Doppelverdienern unberücksichtigt lassen. Dies führt dazu, dass derjenige Ehegatte, bei dem die erforderliche Fahrzeitverkürzung von mindestens einer Stunde vorliegt, die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen kann.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg