Aktuelles
Aufteilung von Reisekosten
Reisekosten können auch in einen privaten und einen beruflichen Anteil aufgeteilt werden.
Für sogenannte gemischte Aufwendungen, also für solche Aufwendungen, die sowohl privat als beruflich veranlasst sind, besteht nach der Rechtsprechung ein Aufteilungsverbot. Eine Ausnahme wird für Reisekosten zugelassen. Hier ist eine Aufteilung der Kosten nach einem privaten und einem beruflichen Anteil möglich. Schließt sich aber an eine Geschäftsreise ein Urlaub an, so sind die An- und Rückreisekosten steuerlich nicht abzugsfähig.
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
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Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
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46047 Oberhausen
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