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Aufteilung von Reisekosten

Reisekosten können auch in einen privaten und einen beruflichen Anteil aufgeteilt werden.

Für sogenannte gemischte Aufwendungen, also für solche Aufwendungen, die sowohl privat als beruflich veranlasst sind, besteht nach der Rechtsprechung ein Aufteilungsverbot. Eine Ausnahme wird für Reisekosten zugelassen. Hier ist eine Aufteilung der Kosten nach einem privaten und einem beruflichen Anteil möglich. Schließt sich aber an eine Geschäftsreise ein Urlaub an, so sind die An- und Rückreisekosten steuerlich nicht abzugsfähig.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

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Fax: 0208 – 970 71 37

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