Aktuelles
Steuerklassenwahl bei Ehegatten
Ehegatten, die beide steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, haben ein Wahlrecht bei der Steuerklassen für den Lohnsteuerabzug.
Als Ehegatten haben Sie ein Wahlrecht bei der Steuerklasse für den Lohnsteuerabzug, wenn Sie beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen. Sie können selbst bestimmen, ob Sie beide nach der Steuerklasse IV besteuert werden sollen oder ob der Höherverdienende in die Steuerklasse III und der andere in Steuerklasse V eingeordnet werden soll. Beide Steuerklassenkombinationen bieten für Sie Vorteile. Die Kombination der Klassen III / V ist so ausgerichtet, dass die Summe Ihrer Steuerabzugsbeträge ungefähr der zu erwartenden Jahressteuer entspricht. Dabei wird davon ausgegangen, dass der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte 60 %, der in Steuerklasse V eingestufte 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Die Kombination der Klassen IV / IV vermeidet den höheren Steuerabzug bei dem Ehegatten mit der Steuerklasse V. Allerdings sollten Sie nicht übersehen, dass damit auch die günstige Steuerklasse III für den anderen Ehegatten verloren geht.
Die Wahl der Steuerklassen beeinflusst nicht zuletzt auch die Höhe der Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- und Unterhaltsgeld. Die vor Jahresbeginn getroffene Steuerklassenwahl wird vom Arbeitsamt grundsätzlich anerkannt.
Sollten Sie bereits auf den Lohnsteuerkarten für 2001 einer Steuerklasse zugeordnet sein, haben Sie die Möglichkeit, vor dem 1. Januar 2001 von der Gemeinde, die die Lohnsteuerkarten ausgestellt hat, die Steuerklasseneintragung ändern zu lassen. Denkbar ist es auch, dass Sie die Steuerklassen während des Jahres 2001wechseln. Dabei müssen Sie jedoch beachten, dass ein solcher Wechsel nur einmal und dann bis zum 30. November 2001 erfolgen sollte.
Infolge von neuen Steuertabellen und eventuell veränderten Lohn- und Gehaltsverhältnissen sollten Sie ihre bisherige Steuerklassenwahl in jedem Fall zumindest überprüfen.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics