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Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Ein Arbeitnehmer kann bei einem betrieblichen Kfz bei den Werbungskosten eine größere Entfernung ansetzen als der Arbeitgeber bei der Versteuerung des Sachbezugs.

Als Arbeitnehmer können Sie der Berechnung der Werbungskosten eine größere Entfernung zugrunde legen als Ihr Arbeitgeber bei der Bewertung des Sachbezugs "Kfz-Gestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte". Ihr Arbeitgeber hat bei Bewertung des Sachbezugs die kürzeste benutzbare Straßenverbindung anzuführen. Als Arbeitnehmer können Sie hingegen für den Werbungskostenabzug eine andere - auch längere - Verbindung zugrunde legen. Bedingung dafür ist allerdings, dass diese Verbindung offensichtlich verkehrsgünstiger ist und von Ihnen regelmäßig für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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