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Eigenheimzulage: Ohne Einzug keine Förderung

Die Eigenheimzulage für Eigennutzung wird nur dann erteilt, wenn Sie bereits in die entsprechende Immobilie eingezogen sind.

Die Eigenheimzulage wird Ihnen nur für die Jahre innerhalb des achtjährigen Begünstigungszeitraums gewährt, in denen die Wohnung tatsächlich von Ihnen zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Unter dem Begriff zu eigenen Wohnzwecken ist nach allgemeiner Auffassung der tatsächliche Gebrauch der Wohnung zu verstehen. Der tatsächliche Gebrauch der Wohnung setzt jedenfalls den Einzug in diese voraus.

Eine begünstigte Eigennutzung zu Wohnzwecken für die Zeit der Renovierung vor dem Einzug ist daher wohl abzulehnen, auch wenn Sie als Eigentümer während der Renovierungsarbeiten behelfsmäßig in der Wohnung übernachtet haben.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

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