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Keine Eigenheimzulage bei Kauf vom Ehegatten

Für den Immobilienkauf vom Ehegatten gibt es keine Eigenheimzulage - auch wenn der Ehegatte die Zulage selbst nicht in Anspruch genommen hat.

Der Bundesfinanzhof hat in Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung nochmals festgestellt, dass für eine Wohnung, die Sie von Ihrem Ehegatten erworben haben, keine Eigenheimzulage gewährt wird. Für diese Frage ist es unbeachtlich, ob Ihr Ehegatte, der die Wohnung an Sie verkauft, für das veräußerte Objekt keine Förderung in Anspruch genommen hat - unabhängig davon, ob er daran mangels Eigennutzung oder aus sonstigen rechtlichen Gründen gehindert war.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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