Aktuelles
Betriebsrentenanpassung und Eigenkapitalverzinsung
Neben den Belangen des Versorgungsempfängers ist beim Ermessen über eine Betriebsrentenanpassung auch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber nach billigem Ermessen über die Anpassung einer Betriebsrente. Dabei spielen jedoch nicht nur die Belange des Versorgungsempfängers eine Rolle. Vielmehr muss auch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers berücksichtigt werden.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens bemisst sich unter anderem danach, ob eine angemessene Eigenkapitalverzinsung erreicht wird. Bei der Berechnung der Höhe des Eigenkapitals werden nicht nur Stammkapital und Kapitalrücklagen, sondern auch Gewinnrücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag, Jahresüberschüsse und -fehlbeträge berücksichtigt. Der Berechnung des Eigenkapitals können die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse wie Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen zu Grunde gelegt werden, wobei betriebswirtschaftlich gebotene Korrekturen vorzunehmen sind.
Eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals setzt sich aus der für festverzinsliche Wertpapiere langfristig erzielbaren Verzinsung, dem sogenannten "Basiszins", und einem Risikozuschlag bezüglich dem im Unternehmen investierten Kapital zusammen. Regelmäßig entspricht der Basiszins der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen, der Risikozuschlag beträgt zwei Prozent.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics