Aktuelles
Bindende Wirkung der Bodenrichtwerte für die Grundstücksbewertung
Die von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte sind für alle Beteiligten - Eigentümer, Finanzamt, Finanzgericht - bindend.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten und dem Finanzamt mitgeteilten Bodenrichtwerte für alle Beteiligten verbindlich sind. Sie können regelmäßig nicht von Gerichten überprüft werden. Den Gutachterausschüssen kommt aufgrund ihrer besonderen Sach- und Fachkenntnis und ihrer größeren Ortsnähe eine besondere Kompetenz bei der Feststellung der Bodenrichtwerte für die Bedarfsbewertung zu. Aufgrund dieser Voraussetzungen wurde die Ermittlung der Bodenrichtwerte einer Stelle außerhalb der Steuerverwaltung übertragen.
Ihre Zuständigkeit ist gesetzlich geregelt und verfolgt das Ziel, die Typisierung und Bedarfsbewertung zu vereinfachen. Der mittels der Typisierung vom Gesetzgeber angestrebte Vereinfachungseffekt würde verloren gehen, wenn es möglich wäre, vor Gericht über die vorgenommene Bewertung und die richtige Höhe der Bodenrichtwerte zu streiten.
Als Steuerpflichtiger haben Sie daher lediglich einen Anspruch auf eine Wertermittlung, die dem typisierenden Verfahren entspricht, nicht jedoch auf den Ansatz eines anderen Bodenrichtwerts, der Ihnen korrekter erscheint, der jedoch dem des öffentlich bekannt gemachten Bodenwerts nicht entspricht. Es ist also nicht möglich, einen niedrigeren Wert als den vom Gutachterausschuss angegebenen Bodenrichtwert anzusetzen, lediglich mit dem Argument, dass die Höhe des Bodenrichtwerts unzutreffend ist.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics