Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Nachträgliche Änderung der Gewinnverteilung

Die Gewinnverteilung einer Personengesellschaft kann nur ausnahmsweise nachträglich geändert werden.

Von Gesellschaftern von Personengesellschaften wird manchmal übersehen, dass ein einmal gefasster Gewinnverteilungsanspruch nicht nachträglich geändert werden kann. Der Gewinnanspruch von Gesellschaftern einer Personengesellschaft entsteht mit Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft. Nachträgliche Änderungen sind nur nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage sowie aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht gegeben. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn einem Gesellschafter ein Sonderopfer entstanden ist, welches die anderen Gesellschafter auszugleichen haben.

Besteht zivilrechtlich ein Anspruch auf eine Ergebnisänderung, so ist die geänderte Gewinnverteilung auch steuerrechtlich anzuerkennen. Dies gilt auch dann, wenn der Änderungsanspruch nicht gerichtlich durchgefochten werden musste, sondern sich die Gesellschafter über die Änderung verständigen, solange sich die Änderung im durch den Änderungsanspruch vorgegebenen Rahmen hält. Die rückwirkende Änderung einer Ergebnisverteilung verlangt eine Änderung des bereits festgestellten Jahresabschlusses. Hierzu ist ein gesonderter Gesellschafterbeschluss erforderlich.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg