Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Schenkungsteuer ohne Bereicherung

Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf andere Gesellschafter oder auf die Gesellschaft zum Buchwert kann Schenkungsteuer auslösen.

Scheidet ein Gesellschafter zum Buchwert aus einer GmbH oder aus einer Personengesellschaft aus, so fällt Schenkungsteuer auf den Unterschied zwischen dem Steuerwert der Anteile und dem Buchwert an, sofern der Gesellschafter einen gesetzlich oder gesellschaftsvertraglich geregelten Anspruch auf eine Abfindung hat. Dies gilt auch, wenn Anteile eines Gesellschafters zwangsweise eingezogen werden.

Die Anwendung dieser Vorschrift kann vermieden werden, indem die Beteiligten die Gegenleistung für die Übertragung des Anteils untereinander frei aushandeln. Die Vorschrift wirkt sich insbesondere dann negativ aus, wenn zum Betriebsvermögen wertvolle Grundstücke gehören, für die ein Bedarfswert festzustellen ist. Negativ wirkt sich die Vorschrift auch für ertragsstarke Kapitalgesellschaften aus, deren Anteile nach dem sog. Stuttgarter Verfahren bewertet werden. Wenn die Gesellschafter in einem Gesellschaftsvertrag eine Buchwertklausel vereinbaren, so müssen sie berücksichtigen, dass im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters Schenkungsteuer zu zahlen ist, wenn der Anteil einen höheren Wert als die Abfindung hat.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg