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Nachträgliche Verlängerung eines Lebensversicherungsvertrages

Wenn die nachträgliche Verlängerung einer Lebensversicherung nicht als Option im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen ist, gilt sie als neuer Vertrag mit allen steuerlichen Konsequenzen.

Die nachträgliche Verlängerung eines Versicherungsvertrages um drei Jahre wird steuerrechtlich trotz gleich bleibender Beitragsleistung als neuer Vertrag gewertet, wenn die Möglichkeit der Vertragsänderung im ursprünglichen Versicherungsvertrag nicht vorgesehen war und sich aufgrund der Vertragsänderung

  • die Laufzeit des Vertrages,

  • die Prämienzahlungsdauer,

  • die insgesamt zu entrichtenden Versicherungsbeiträge und

  • die Versicherungssumme

ändern. Die Bewertung als neuer Vertrag führt dazu, dass die entsprechenden Zinsen nicht steuerfrei sind, sondern als steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt werden.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

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Fax: 0208 – 970 71 37

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