Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer

Die Änderung in der Besteuerung von Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t wirkt sich in vielen Fällen erst jetzt aus.

Seit dem 1. Mai 2005 gelten die neuen Vorschriften für die Besteuerung von Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t (Geländewagen, Vans, Mehrzweckfahrzeuge, Kleinbusse, Pickups). Diese wurden bis zum 30. April 2005 nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert - und waren damit steuerlich erheblich günstiger als andere Personenkraftwagen. Nun werden sie ebenfalls als Pkw nach Hubraum besteuert. Abhängig von der Schadstoffklasse fallen je angefangene 100 Kubikzentimeter bei Dieselfahrzeugen zwischen 15,44 und 37,58 Euro und bei Benzinern zwischen 6,75 und 25,36 Euro an.

Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie darauf richten, dass die neuen Regelungen auch für bereits vor dem 1. Mai 2005 zugelassene Fahrzeuge gelten. Das heißt, dass ein Erhöhungsbetrag für die Zeit ab dem 1. Mai 2005 fällig wird. Die Differenz zu der schon bezahlten Kfz-Steuer wird für den Zeitraum ab dem 1. Mai 2005 im Kfz-Steuerbescheid für den nächsten jährlichen Entrichtungszeitraum nachträglich in Rechnung gestellt. Mit anderen Worten: Sie müssen unter Umständen mit einer erheblichen Nachzahlung rechnen.

Um den Steuerpflichtigen die Planung zu erleichtern, hat die Oberfinanzdirektion Hannover nochmals ausdrücklich auf diese Situation hingewiesen. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat deshalb sogar schon im vergangenen Jahr den Versand von vorgezogenen Kraftfahrzeugsteuerbescheiden ohne Änderung der Fälligkeit angeordnet, um die Halter auf die höhere Steuer vorzubereiten.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg