Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Empfängervorrang beim Kindergeld bemisst sich am Unterhalt

Derjenige Elternteil, der dem Kind den höheren Unterhalt zahlt, ist zum Empfang des Kindergelds berechtigt.

Der Bundesfinanzhof musste sich mit der Frage auseinander setzen, welcher von beiden Elternteilen zum Empfang des Kindergeldes berechtigt ist, wenn beide Unterhalt zahlen. Er hat dazu Folgendes ausgeführt:

Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt. Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhaltsrenten, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind die höchste Unterhaltsrente zahlt. Werden gleich hohe Unterhaltsrenten gezahlt oder zahlt keiner der Berechtigten dem Kind Unterhalt, so bestimmen die Berechtigten untereinander, wer das Kindergeld erhalten soll. Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das Vormundschaftsgericht auf Antrag den Berechtigten.

Hat derjenige, der das Kindergeld bisher erhalten hat, das Kindergeld an das Kind als Unterhalt weitergeleitet, so bleibt das Kindergeld für die Feststellung der höheren Unterhaltsrente außer Betracht. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll sichergestellt werden, dass derjenige das Kindergeld erhält, der durch den Kindesunterhalt am meisten belastet ist. Diesem Normzweck würde es widersprechen, beim Vergleich der Zahlungen der Unterhaltspflichtigen allein auf den tatsächlich dem Kind zugeflossenen Betrag abzustellen. Es kann also nur darauf ankommen, wer durch die Unterhaltsrente finanziell höher belastet ist - das weitergeleitete Kindergeld bleibt daher außer Betracht.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg