Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Ablösung eines Wohnrechts als nachträgliche Anschaffungskosten

Eigenheimzulage gibt es auch für notwendige Aufwendungen zur Ablösung eines Wohnrechts.

Aufwendungen zur Ablösung eines Wohnrechts stellen nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes dar, wenn sie eine Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken erst ermöglichen und damit erstmals die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz vorliegen. Angeschafft ist ein Wirtschaftsgut zu dem Zeitpunkt, in dem der Erwerber die wirtschaftliche Verfügungsmacht erlangt. Im Fall der Ablösung eines Wohnrechts oder Nießbrauchs ist dies erst dann der Fall, wenn das Wohnrecht oder der Nießbrauch beseitigt ist. Folglich stellt die Ablösung einen nach dem EigZulG begünstigten Anschaffungsvorgang dar.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg