Aktuelles
Gewinnerzielungsabsicht bei landwirtschaftlichem Nebenerwerbsbetrieb
Die Abgrenzung zwischen Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht ist bei einem landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb anhand einer Prognose über den Totalgewinn zu treffen.
Erzielen Sie als Nebenerwerbslandwirt laufende Verluste, stellt sich immer wieder die Frage, ob der Betrieb überhaupt mit Gewinnerzielungsabsicht geführt wird oder ob es sich lediglich um reine Liebhaberei handelt. Die Gewinnerzielungsabsicht darf Ihnen dann nicht abgesprochen werden, wenn die erwirtschafteten Verluste letzten Endes zum voraussichtlichen Aufgabezeitpunkt den Wert der stillen Reserven unterschreiten.

Um die Gewinnerzielungsabsicht zu überprüfen, ist der Totalgewinn aus den erzielten und künftig zu erwartenden Gewinnen und Verlusten und dem Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zu ermitteln. Beim Aufgabegewinn sind unter anderem die gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter, die nicht veräußert werden, anzusetzen. Ebenso sind auch die so genannten stillen Reserven wie Grund, Boden und Gebäude zu berücksichtigen.
Solange von Ihnen insgesamt ein positiver Totalgewinn erwirtschaftet wird, muss das Finanzamt trotz der laufenden Verluste von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen. Entsprechend scheidet die Annahme der Liebhaberei aus, ohne dass es eines Eingehens auf Ihre persönlichen Gründe und Neigungen bedarf.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics