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Freiwilliges soziales Jahr im Ausland
Damit der Anspruch auf Kindergeld nicht entfällt, sind bei einem freiwilligen sozialen Jahr im Ausland besondere Anforderungen zu erfüllen.
Entscheidet sich Ihr Kind für ein freiwilliges soziales Jahr im Ausland, besteht ein Anspruch auf Kindergeld nur dann, wenn Ihr Kind bei einer inländischen juristischen Person als Träger tätig ist, die zudem eine besondere Zulassung der zuständigen Landesbehörde in Deutschland besitzt. Fehlt es an einer dieser beiden Voraussetzungen, wird der Träger als nicht förderungswürdig eingestuft und Ihr Anspruch auf Kindergeld entfällt.
Kontakt und Impressum
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
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des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
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46047 Oberhausen
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