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Erstattungsberechtigung von zusammenveranlagten Eheleuten

Zusammenveranlagte Eheleute zahlen die Einkommensteuer regelmäßig als Gesamtschuldner.

Bei zusammenveranlagten Eheleuten kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass die Einkommensteuer beider Ehegatten als Gesamtschuldner gezahlt wird. Aus der Gesamtschuldnerschaft ergibt sich, dass beide Ehegatten erstattungsberechtigt sind. Dabei ist es unbeachtlich, ob von beiden Ehegatten positive Einkünfte erwirtschaftet werden, oder ob nur einer von beiden positive Einkünfte erzielt hat. Es wäre jedenfalls falsch, davon auszugehen, dass nur ein Ehegatte Steuern schuldet und deshalb auch nur dieser Teil alleine erstattungsberechtigt ist.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

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