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Aktuelles



Einkunftsgrenzen beim Kindergeld

Das Verfassungsgerichtsurteil zum Kindergeld wird von der Verwaltung mittlerweile bei allen Anträgen berücksichtigt, außerdem wird geprüft.

Im Sommer hat das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht zu den Einkünften eines volljährigen Kindes zählen. Durch einen Erlass wird dieses Urteil bei allen neuen Anträgen automatisch berücksichtigt. Die Finanzverwaltung prüft derzeit jedoch, ob weitere Abzüge vom Einkommen vorzunehmen sind, weil diese Einkommensbestandteile ebenfalls nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts des Kindes zur Verfügung stehen, zum Beispiel die Lohn- und Kirchensteuer oder Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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