Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Abstandszahlungen an Mieter sind keine Werbungskosten

Eine Abstandszahlung dafür, dass der Mieter die Wohnung schneller räumt, weil der Vermieter Eigenbedarf geltend macht, sind keine Werbungskosten.

Entschädigungen, die Sie als Vermieter an Ihren Mieter für dessen vorzeitigen Auszug leisten, weil Sie die Immobilie selbst nutzen wollen, sind nicht als Werbungskosten abziehbar. Begründet wird dies damit, dass Werbungskosten nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen sind. Die Abstandszahlungen dienen jedoch nicht der Einnahmeerzielung, sondern dazu, Ihre Vermietertätigkeit zu beenden. Folglich sind sie durch Ihre private Lebensführung veranlasst und können somit nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg