Aktuelles
Werbungskostenpauschale und Betriebsausgaben
Der Werbungskostenpauschbetrag des Arbeitnehmers kann nicht neben Betriebsausgaben für eine gleichartige Tätigkeit als Freiberufler oder Unternehmer geltend gemacht werden.
Jeder Arbeitnehmer erhält für seine arbeitsbedingten Kosten den Arbeitnehmerpauschbetrag angerechnet, falls er keine höheren Kosten nachweist. Als selbstständiger Unternehmer wiederum können Sie Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen. Schwierig wird es, wenn sich Betriebsausgaben und Werbungskosten bei gleichzeitiger Tätigkeit als Arbeitnehmer und als Selbstständiger im selben Gebiet überschneiden.

Das Finanzgericht Köln ist der Ansicht, dass der Werbungskostenpauschbetrag nicht neben gleichartigen Betriebsausgaben für eine vergleichbare Tätigkeit geltend gemacht werden kann. Sie müssen also damit rechnen, dass Ihnen das Finanzamt den Werbungskostenpauschbetrag kürzt oder streicht, wenn Sie gleichzeitig Arbeitnehmer und selbstständiger Unternehmer sind.
Die Richter begründen die Kürzung damit, dass nur die Aufwendungen im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen, die spezifisch für die nichtselbständige Tätigkeit sind. Es könne nicht sein, dass die Werbungskosten und Betriebsausgaben identisch sind, sodass letztlich eine steuerliche Doppelentlastung eintritt. Welche Aufwendungen spezifisch sind, soll letztlich durch eine Schätzung ermittelt werden.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics