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Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind grundsätzlich möglich, allerdings sind einige Dinge zu beachten.

Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind grundsätzlich möglich und regelmäßig auch ertragsteuerrechtlich anzuerkennen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Vertragsverhältnis zwischen Angehörigen geschlossen wird, die wirtschaftlich voneinander unabhängig sind. Zudem müssen Sie auf eine Besicherung verzichten.

Bei solchen Darlehensverträgen besteht allerdings stets der Vorbehalt, ob ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt. Diesbezüglich sollten Sie besonders darauf achten, den Darlehensvertrag eindeutig von einer verschleierten Schenkung abzugrenzen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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