Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Europaweite Zinsbesteuerung startet im Juli

Nachdem letzte Interpretationsschwierigkeiten beseitigt sind, kann die europaweite Zinsbesteuerung zum 1. Juli 2005 starten.

Nach der Zustimmung von Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino zu einer EU-Zinssteuer wird es immer wahrscheinlicher, dass das neue System am 1. Juli 2005 in Kraft tritt. Das Bundesfinanzministerium hat bereits ein umfangreiches Einführungsschreiben zur Zinsinformationsverordnung (ZIV) veröffentlicht, welches Einzelheiten zum neuen Kontrollmitteilungsverfahren enthält.

Bei ihrem Treffen Mitte April haben die EU-Finanzminister die letzten Interpretationsschwierigkeiten ausgeräumt, die dem Verfahren noch im Wege standen. So haben Großbritannien und Holland versprochen, dass sie auch in den mit ihnen assoziierten Gebieten die EU-Zinsrichtlinie umsetzen. Insbesondere betrifft das die Kanalinseln und die Niederländischen Antillen. Außerdem vereinbarten die Minister, dass die bis zum 1. Juli 2005 aufgelaufenen Stückzinsen Ende des Jahres nicht der EU-Quellensteuer unterworfen werden.

Formal müssen nun noch San Marino und Liechtenstein das Abkommen ratifizieren, damit die Minister beim Ecofin-Treffen im Juni die Zinsrichtlinie bestätigen können. Ist die Informationsverordnung erst einmal in Kraft getreten, melden die beteiligten Staaten zukünftig Zinseinkünfte grenzüberschreitend an die Wohnsitzfinanzbehörden der Anleger. Diejenigen Staaten, die an ihrem Bankgeheimnis festhalten wollen, erheben stattdessen eine anonyme Quellensteuer von zunächst 15 %, die bis 2012 auf 35 % steigen soll. Dies sind im Moment Belgien, Luxemburg, Österreich, die Schweiz, Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino.

Für Anleger bestehen allerdings nach wie vor noch einige Gestaltungsspielräume:

  • Die Besteuerung gilt nur für Zinserträge, nicht aber für Dividenden aus Aktien und Erträge aus Lebensversicherungen.

  • Bei Aktienfonds unterbleibt eine Besteuerung, wenn der Fonds maximal 15 % seines Vermögens in Zinspapieren anlegt.

  • Die Besteuerung gilt nicht für sog. "Großvater-Anleihen", das sind Anleihen, die vor dem 1. März 2001 aufgelegt worden sind. Diese Ausnahmeregelung ist bis 2010 begrenzt.

  • Die Regeln gelten nur für natürliche Personen, nicht aber für juristische Personen, z. B. Trusts.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg