Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Abzugsfähigkeit von Kursgebühren

Ist die Teilnahme an einem Sprach- oder Kommunikationskurs zumindest vorwiegend beruflich veranlasst, können Sie die Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Sie können die Kosten für einen Sprachkurs steuerlich geltend machen, wenn Sie Fremdsprachenkenntnisse für Ihren Beruf benötigen. Das Finanzgericht München entschied, dass bei einem engen beruflichen Zusammenhang keine Kosten der allgemeinen Lebensführung, sondern beruflich veranlasste Aufwendungen vorliegen. Diese können dann auch als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Eine Flughafenmitarbeiterin im Servicebereich hatte einen Grundkurs in Italienisch belegt und die Kosten hierfür als Werbungskosten angesetzt. Die Richter sahen die Fortbildung als beruflich sinnvoll an. Auch wurde die Tatsache berücksichtigt, dass die Zahl der beherrschten Fremdsprachen für die Gehaltshöhe entscheidend ist.

Auch die Aufwendungen für einen Kurs zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit sind nach Ansicht der Münchener Finanzrichter Werbungskosten. Entscheidend war, dass der Kurs vor allem der Kommunikationsfähigkeit im Berufsleben diente, und dass der Arbeitgeber die Teilnahme veranlasst hatte. Kursgebühren und sonstige Aufwendungen wie Fahrtkosten, Übernachtung etc. sind also grundsätzlich dann abzugsfähig, wenn der Kurs in erster Linie beruflich veranlasst ist. Trotzdem lässt sich im Einzelfall mit dem Finanzamt nach wie vor trefflich streiten, wann dies der Fall ist und wann nicht.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg