Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten abziehbar?

Mit Spannung wird der Ausgang der Revision am Bundesfinanzhof zur Frage der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten erwartet.

Vor dem Finanzgericht Niedersachen war ein Musterverfahren anhängig, das sich mit der Frage nach der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten beschäftigt hat. Begründet wurde das Verfahren damit, dass ein Zusammenhang zwischen der Berufstätigkeit der Eltern und den Kosten für die Kinderbetreuung besteht. Durch diesen Zusammenhang soll die Abzugsmöglichkeit der Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit eröffnet sein, die nach bisheriger Praxis lediglich als Kosten der Lebensführung eingestuft werden und damit nur eingeschränkt als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind.

Unter Werbungskosten werden Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit verstanden. Bisher werden Kinderbetreuungskosten gerade nicht als entsprechende Aufwendungen eingestuft. Die Kläger im genannten Musterverfahren sehen jedoch Parallelen zu anderen Aufwendungen wie beispielsweise denen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung, die jeweils als Werbungskosten abziehbar sind.

Das Finanzgericht Niedersachsen hat die bisherige Praxis bestätigt und die berufsbedingten Kinderbetreuungskosten unter Hinweis auf die Gesetzeslage nicht als Werbungskosten anerkannt. Die entsprechende Entscheidung ist jedoch nicht rechtskräftig, da die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig ist und das Urteil noch aussteht.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg