Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Fehlerhafte Prognose der Einkünfte eines Kindes

Stellt sich die Prognose der Einkünfte eines Kindes als falsch heraus, können Kindergeldfestsetzungen rückwirkend aufgehoben werden.

Oft werden im Vorfeld der Kindergeldfestsetzung die Einkünfte Ihres Kindes prognostiziert. Entsprechend dieser Prognose wird das Kindergeld dann festgesetzt oder nicht festgesetzt. Stellt sich im Nachhinein diese Prognose der Einkünfte Ihres Kindes als falsch heraus, kann die Kindergeldfestsetzung von der Familienkasse rückwirkend aufgehoben werden. Eine rückwirkende Aufhebung ist nur dann unzulässig, wenn schon zum Zeitpunkt der Kindergeldfestsetzung der Familienkasse ein Sachverhalt bekannt war, wonach die Überschreitung des Jahresgrenzbetrages zu prognostizieren war.

Beispiel: Ihr Kind arbeitet in den Ferien. Bei der Prognose der Einkünfte Ihres Kindes für die Familienkasse wird davon ausgegangen, dass Ihr Kind nicht mehr als 5.000 Euro verdient und damit deutlich unter dem Grenzbetrag für das Kindergeld bleibt. Das Kindergeld wird bewilligt. Tatsächlich verdient Ihr Kind dann aber 8.000 Euro. Damit ist der Grenzbetrag erheblich verfehlt, die Prognose stellt sich als falsch heraus. Nun kann die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung rückwirkend aufheben.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg