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Abfindung auch bei gerichtlichem Vergleich steuerfrei

Auch eine Abfindung, die erst bei einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wird, ist für den Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuerfrei.

Die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses kann auch vor dem Arbeitsgericht durch einen Vergleich erfolgen. Im Rahmen eines solchen Vergleichs kann neben der Bestätigung der Kündigung auch eine Abfindungszahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vereinbart werden. Diese Abfindung ist dann innerhalb des gesetzlichen Rahmens steuerfrei. Eine Tarifermäßigung hinsichtlich des Betrags, der den steuerfreien Betrag übersteigt, wird allerdings nicht gewährt, wenn Sie für die Ursachen für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses selbst verantwortlich sind.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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