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Aktuelles



Ende der Steuerpflicht bei der Kfz-Steuer

Die Steuerpflicht für die Kfz-Steuer endet erst mit der Abgabe einer Veräußerungsanzeige.

Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, ist für das Ende der Kfz-Steuerpflicht nicht der Termin relevant, an dem der Kaufvertrag wirksam wurde. Vielmehr müssen Sie selbst eine Veräußerungsanzeige abgeben. Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, Ihnen einen Hinweis zu geben, welche Pflichten Sie haben, um die Kraftfahrzeugsteuerpflicht zu beenden.

Haben Sie leichtfertig nicht erkannt, dass das Finanzamt von der Abgabe dieser Veräußerungsanzeige nicht unterrichtet wurde, steht einer Beendigung der Steuerpflicht Treu und Glauben entgegen, da das Finanzamt vom Weiterbestehen der Steuerpflicht ausgeht. Daher ist es auch nicht treuwidrig oder unbillig, wenn das Finanzamt weiterhin die gesetzlich geschuldeten Steuern einzieht.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
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Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

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Fax: 0208 – 970 71 37

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