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Abzug von Schuldzinsen für ein gescheitertes Bauvorhaben

Auch Schuldzinsen für ein gescheitertes Bauvorhaben können als Werbungskosten abgezogen werden.

Zahlungen für ein gescheitertes Bauvorhaben, die Sie aufgrund des Darlehensvertrags noch zu leisten haben (Bereitstellungszinsen und Nichtbezugsentschädigung), können Sie als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich bei dem gescheiterten Bauvorhaben um eine Wohnung handelt, die zur Vermietung bestimmt war.

So eine Situation kann zum Beispiel dann entstehen, wenn Sie zur Finanzierung einer Eigentumswohnung ein Darlehen aufgenommen haben, Ihr Angebot zum Abschluss des Bauträgervertrags aber zurücknehmen mussten, weil das Bauvorhaben wegen Mittellosigkeit des Bauträgers gescheitert ist.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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