Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Erbrecht von nichtehelichen Kindern

Nichtehelichen Kindern, die vor dem 1. Juli 1949 geboren worden sind, steht aufgrund der damaligen Rechtslage kein gesetzliches Erbrecht zu.

Einem nichtehelichen Kind, das vor dem 1. Juli 1949 geboren wurde, hat kein gesetzliches Erbrecht und kann somit nur durch eine letztwillige Verfügung des Erblassers zum Erben berufen werden. Die damalige Rechtslage schloss für nichteheliche Kinder ein gesetzliches Erbrecht aus. Das Gesetz wurde zwar schon lange geändert, die damalige Regelung ist aber unabhängig vom Zeitpunkt des Erbfalls nach wie vor wirksam.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken verweigerte daher auch einer Antragstellerin, die als nichteheliches Kind des Erblassers vor dem 1. Juli 1949 zur Welt kam, die Ausstellung eines Erbscheins. Die Ausgestaltung der Übergangszeit durch den Gesetzgeber, die das Bundesverfassungsgericht bereits 1976 als verfassungskonform akzeptierte, sei unter den aktuellen sozialen und tatsächlichen Umständen nicht zu beanstanden. Eine erneute Vorlage zum Bundesverfassungsgericht ist nach Auffassung des Gerichts auch nicht geboten.

Soweit die Eltern eines nichtehelichen Kindes, das vor dem 1. Juli 1949 geboren wurde, also noch leben und dem Kind ein Erbrecht oder zumindest einen Erbanteil einräumen wollen, müssen sie dies mit einem Testament oder Erbvertrag festlegen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg