Aktuelles
Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch
Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch können Sie bis zu einer Höhe von 7.680 Euro pro Kalenderjahr absetzen.
Haben Sie ein Kind, das keinen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hat und das Sie finanziell unterstützen, können Sie die erbrachten Aufwendungen für den Unterhalt bis zu einer Höhe von 7.680 Euro im Kalenderjahr absetzen. Kein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht beispielsweise dann, wenn Ihr Kind über 21 Jahre alt und arbeitslos oder ein Langzeitstudent mit über 27 Jahren ist.
Beispiel: Ihr Kind ist 28 Jahre alt und arbeitet an seiner Doktorarbeit. Sie unterstützen es monatlich mit 750 Euro. Die Unterhaltsaufwendungen in Höhe von 9.000 Euro können Sie bis zum zulässigen Höchstbetrag in Höhe von 7.680 Euro als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Die abzugsfähigen Unterhaltszahlungen sinken allerdings, wenn das Kind Einkünfte von mehr als 624 Euro pro Jahr hat. Ob sich der Job des Kindes finanziell also wirklich lohnt, hängt damit in erster Linie vom Steuersatz der Eltern ab. Außerdem sollten Sie beachten, dass die Abzugsmöglichkeit komplett entfällt, wenn das Kind mehr als 15.500 Euro an Vermögen besitzt.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics