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Finanzierungskosten einer privaten Versorgungsrente

Die Finanzierungskosten für eine private Versorgungsrente sind nicht als dauernde Last abziehbar.

Haben Sie eine private Versorgungsrente abgeschlossen, die als Sonderausgabe abziehbar ist, können Sie nicht auch noch die Schuldzinsen, die Sie im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Finanzierung der Versorgungsrente bezahlen, als dauernde Last abziehen. Als Sonderausgaben können nur die Aufwendungen geltend gemacht werden, die im Sonderausgabenkatalog des Einkommensteuergesetzes aufgezählt sind. Dieser Katalog ist abschließend und kann nicht durch einen so genannten "Veranlassungszusammenhang" für weitere Sonderausgaben erweitert werden. Auch die Aufwendungen für einen Rechtsstreit um Sonderausgaben können selbst nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
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Im Lipperfeld 22a-24
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Fax: 0208 – 970 71 37

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