Aktuelles
Dank EU-Recht Umsatzsteuer sparen
Das EU-Recht lässt es zu, dass man Geschäftsessen nicht nur zu 70 %, sondern zu 100 % bei der Vorsteuer berücksichtigen kann.
Wenn Sie zur Zeit Geschäftsfreunde zum Essen einladen, zahlen Sie 30 % der Kosten privat. Nur 70 % können Sie als Betriebsausgaben absetzen und ebenfalls nur 70 % der Vorsteuer abziehen. Diese deutsche Regelung verstößt jedoch gemäß einem Urteil des Finanzgerichts München gegen geltendes EU-Recht.

Das EU-Recht sieht nämlich vor, dass der Vorsteuerabzug nur dann eingeschränkt werden darf, wenn die 6. EU-Richtlinie dies ausnahmsweise erlaubt - was bei den Bewirtungskosten gerade nicht der Fall ist. Das heißt für Sie, dass Sie die Vorsteuer aus Bewirtungskosten zu 100 % abziehen können.
Wenn Sie den Aufwand nicht scheuen, können Sie sogar geänderte Umsatzsteuervoranmeldungen und -jahreserklärungen abgeben. Da das deutsche Umsatzsteuerrecht noch nicht geändert bzw. angepasst ist, müssen Sie das Finanzamt jedoch darauf hinweisen, dass Sie die volle Vorsteuer abziehen. Berufen Sie sich dabei auf das Urteil des Finanzgerichts München (Aktenzeichen 14 V 3486/02).
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics