Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Anrechnung des Entlassungsgelds

Das Entlassungsgeld eines wehr- oder zivildienstleistenden Kindes wird den Einkünften und Bezügen des Kindes zugerechnet.

Das Entlassungsgeld, das bei Beendigung des Wehr- oder Zivildienstes Ihres Kindes ausgezahlt wird, gehört zu den sonstigen Bezügen des Kindes. Daher ist das Entlassungsgeld auch bei der kindergeldschädlichen Einkommensgrenze zu berücksichtigen. Für die Berechnung dieser Grenze ist das Entlassungsgeld dem Zeitraum zuzurechnen, zu dem es wirtschaftlich gehört.

Das Zuflussprinzip findet in diesem Fall keine Anwendung, denn allgemein wird davon ausgegangen, dass das Entlassungsgeld als Überbrückungshilfe für die Zeit nach der Beendigung der Dienstzeit gedacht ist. Aus diesem Grund ist es unabhängig vom Tag der Auszahlung dieser Zeit zuzurechnen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg