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Aktuelles



Jahresbescheinigung über Kapitalerträge

Banken sind zukünftig verpflichtet, eine Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne auszustellen.

Beginnend mit 2004 sind Kreditinstitute und Finanzdienstleister verpflichtet, jedem Kunden eine zusammenfassende Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne auszustellen. Diese Bescheinigung ist zugleich eine Steuerbescheinigung für die Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer. Der Bundesfinanzminister will mit dieser Änderung, die mit dem Steueränderungsgesetz 2003 eingeführt wurde, zweifellos eine bessere Erfassung dieser Erträge bei der Besteuerung sicherstellen.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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Im Lipperfeld 22a-24
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