Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Geldschenkung gefährdet nicht das Kindergeld

Eine Geldschenkung mit Zweckbestimmung kann nicht zu den Bezügen Ihrer Kinder gerechnet werden.

Erhalten Ihre Kinder von einer nicht unterhaltspflichtigen Person eine Schenkung mit der Bestimmung, dass dieses Geld für die Zukunft langfristig angelegt werden soll, können diese Beträge nicht zu den Bezügen Ihrer Kinder hinzugerechnet werden und damit möglicherweise zu einer Aufhebung der Kindergeldfestsetzung führen.

Begründet wird dies damit, dass das Vermögen eines Kindes für das Kindergeld ohne Bedeutung ist. Jedes Kind soll die Möglichkeit haben, sein Stammvermögen unversehrt zu belassen. Besteht von Anfang ein solches Stammvermögen, wirkt sich das auf die Kindergeldberechtigung nicht aus. Daher kann es sich auf die Kindergeldberechtigung auch nicht auswirken, wenn das Stammvermögen erst ab einem späteren Zeitpunkt besteht.

Es macht also keinen Unterschied, wann Ihr Kind sein Stammvermögen erhält, denn das Stammvermögen liegt außerhalb der kindergeldrechtlich wichtigen Zuflüsse wie Einkünfte und Bezüge, so dass es auch in dem Jahr, in dem es Ihrem Kind zufließt, nicht zu den Bezügen gerechnet wird. Die einzige Voraussetzung ist, dass es sich bei der Schenkung um eine Schenkung mit einer Zweckbestimmung handelt, und das Geld nicht nur zu Konsumzwecken zur Verfügung gestellt wird.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg