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Verlustabzug in Erbfällen

Ein Erbe kann die Verluste, die dem Erblasser entstanden waren, bei seiner Veranlagung für das Jahr des Erbfalls geltend machen.

Der Bundesfinanzhof hat erneut seine bisherige Rechtsprechung bestätigt: Ein Verlust, den der Erblasser mangels positiver Einkünfte nicht ausgeglichen hat, ist beim Erben im Jahr des Erbfalls zu berücksichtigen. Sie können die Verluste des Erblassers jedoch nur ausgleichen oder abziehen, wenn Sie tatsächlich durch sie wirtschaftlich belastet sind. Eine wirtschaftliche Belastung scheidet dann in jedem Fall aus, wenn Sie als Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten entweder gar nicht oder nur beschränkt haften.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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