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Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmern

Arbeitnehmer können auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn sie nicht der Pflichtveranlagung unterliegen.

Wenn Sie nicht der Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer unterliegen, können Sie trotzdem als Arbeitnehmer auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt werden. Ein solcher Antrag kann auch in einer abgegebenen Einkommensteuererklärung bestehen. Er ist bis zum Ablauf des auf den Veranlagungszeitraum folgenden zweiten Kalenderjahrs zu stellen, also beispielsweise für das Jahr 2001 bis 31. Dezember 2003. Dabei ist zu beachten, dass diese Frist eine gesetzliche Ausschlussfrist ist, die nicht verlängert werden kann - weder durch eine Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, noch durch einen Schätzungsbescheid.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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