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Vermögensübertragungen über das Betriebsvermögen

Die Vermögensübertragung auf Ihre Nachfolger ist besonders günstig über Betriebsvermögen zu realisieren.

Übertragen Sie Ihren Betrieb auf Ihren Nachfolger aus der Familie, so sollten Sie darauf achten, dass Sie keine Freibeträge verschenken. Unternehmen haben häufig einen negativen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Wert. Das liegt oft an den niedrigen Bedarfswerten für Grundstücke.

Für das Betriebsvermögen gilt ein Freibetrag von 256.000 Euro und ein verminderter Wertansatz des verbleibenden Vermögens von 60 %. Außerdem haben Ihre Kinder einen persönlichen Freibetrag von 205.000 Euro. Diese Freibeträge können Sie optimal ausnutzen, wenn Sie vor der Übertragung des Unternehmens Einlagen tätigen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
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Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

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Fax: 0208 – 970 71 37

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