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Keine Blanko-Unterschrift im Steuerrecht

Eine Blanko-Unterschrift auf der Einkommensteuererklärung widerspricht dem Sinn und Zweck der eigenhändigen Unterschrift.

Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung eigenhändig unterschreiben, unterzeichnen Sie die Versicherung, dass die von Ihnen gemachten Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden. Gleichzeitig steckt in dieser Versicherung auch die Pflicht, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Mit Ihrer Unterschrift machen Sie nach außen deutlich, dass Sie die Verantwortung für die tatsächlichen Angaben in der Steuererklärung übernehmen. Zudem wird so sichergestellt, dass Sie sich über die Richtigkeit und Lückenlosigkeit der möglicherweise von einem Berater vorgenommenen Einträge vergewissern.

Überlassen Sie aber beispielsweise Ihrem Berater ein mit einer Blanko-Unterschrift versehenes Einkommensteuererklärungsformular, misstrauen und verstoßen Sie gegen Ihre Pflichten. Lassen Sie die auf diese Weise ungeprüfte Erklärung sogar gleich beim Finanzamt einreichen, handeln Sie im Sinne des Steuerrechts leichtfertig.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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