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Unfallversicherung für Außendienstmitarbeiter

Um Forderungen im Schadensfall zu vermeiden, sollten Sie eine Gruppenunfallversicherung für Außendienstmitarbeiter in Betracht ziehen.

Für Mitarbeiter im Außendienst sollten Sie eine Gruppenunfallversicherung abschließen, damit Sie bei einem Unfall nicht zu Zahlungen herangezogen werden können. Versicherungsnehmer sollte nicht das Unternehmen, sondern der Mitarbeiter sein. Andernfalls fallen im Schadenfall hohe Lohnsteuer- und Sozialversicherungszahlungen an.

Sind die Mitarbeiter die versicherten Personen, so sind die vom Arbeitgeber gezahlten Versicherungsprämien Arbeitslohn. Allerdings sind nur 60 % der Prämien Arbeitslohn, da es sich teilweise um eine steuerfreie Reisekostenvergütung handelt. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Lohnsteuer mit 20 % zu pauschalieren, sofern es sich um eine Gruppenunfallversicherung handelt und der auf den einzelnen Mitarbeiter entfallende anteilige Beitrag ohne Versicherungsteuer nicht mehr als 62 € im Kalenderjahr beträgt. Bei einer Lohnsteuerpauschalierung fallen keine Sozialabgaben an.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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