Aktuelles
Vermögenswirksame Leistungen sind Einkünfte
Vermögenswirksame Leistungen Ihres Kindes sind als eigene Einkünfte des Kindes einzustufen.
Vermögenswirksame Leistungen sind steuerpflichtige Einnahmen und daher bei der Ermittlung der Einkünfte Ihres Kindes zu berücksichtigen und mitzurechnen. Dazu können auch die im Laufe eines Jahres aus dem Berufsausbildungsverhältnis gezahlten Sonderzuwendungen aufgrund des Erreichens der Volljährigkeit gehören. Diese Sonderzuwendungen sind den Monaten anteilig zuzuordnen, in denen die Berufsausbildung stattgefunden hat.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
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- Frau unterschreibt - @Nonwarit
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- Besprechung - @rogerphoto
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