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Aktuelles



Schonfristen entfallen ab 2004

Die Finanzverwaltung hat die Schonfristen für Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung ab 2004 aufgehoben.

Die Finanzverwaltung hat die bisherigen Abgabeschonfristen für Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen für den Zeitraum ab 1. Januar 2004 aufgehoben. Wer dann noch einen geringfügigen Zahlungsaufschub erreichen will, der muss der Finanzverwaltung eine Abbuchungsermächtigung erteilen. Außerdem kann die Möglichkeit einer Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen genutzt werden, die allerdings mit einer zusätzlichen Sondervorauszahlung verbunden ist.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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