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Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
Auch Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte können den Erbfallkostenpauschbetrag in Anspruch nehmen - in bestimmten Fällen sogar in voller Höhe.
Den Pauschbetrag für Erbfallkosten von inzwischen 15.000 Euro, der die Kosten des Begräbnisses und der Nachlassregelung abgelten soll, können auch Vermächtnisnehmer in Anspruch nehmen. Zwar wird der Pauschbetrag insgesamt nur einmal pro Erbfall gewährt und wird deshalb in der Regel unter den Begünstigten aufgeteilt. Wenn aber in einem Erbfall nur eine Person unbeschränkt steuerpflichtig ist, weil die übrigen Erben im Ausland leben, unterbleibt eine Aufteilung des Pauschbetrags. In so einem Fall kann diese Person den vollen Pauschbetrag für sich allein beanspruchen. Der Bundesfinanzhof hat damit nicht nur dem Finanzamt widersprochen, das in der Gewährung des vollen Pauschbetrags eine ungerechtfertigte Begünstigung sah, sondern auch ausdrücklich festgestellt, dass der Pauschbetrag nicht nur von Erben in Anspruch genommen werden kann, sondern ebenso auch von Vermächtnisnehmern oder Pflichtteilsberechtigten.
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