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Neue Steuern und neue Beamtenstellen

Neben der Erhöhung von Tabak- und Alkoholsteuern plant das Bundesfinanzministerium nun die Einführung von zwei neuen Steuern und die Schaffung zahlreicher Beamtenstellen zu deren Administration.

Im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition gibt es drei zentrale Vereinbarungen: Keine Steuererhöhungen, keine neuen Steuern und keine zusätzlichen Beamtenstellen. Nach der Erhöhung diverser Verbrauchsteuern, insbesondere der Tabak- und Alkoholsteuern, macht sich das Bundesfinanzministerium nun an die Einführungen zweier zusätzlicher Steuern. Neben der sogenannten "Zuckersteuer" auf gesüßte Getränke ist auch eine neue Plastiksteuer für Verpackungen in Arbeit. Beide Steuern sollen nach den Plänen des Bundessteuereinführungsministers ab Juli 2027 greifen.

Während bei den Verpackungen ein Steuersatz von 550 Euro je Tonne Kunststoff vorgesehen ist, hängt die Höhe der neuen Süßgetränkesteuer vom Zuckergehalt des Getränks ab und soll zwischen 26 und 32 Cent pro Liter betragen. Außerdem sind bei der Zuckersteuer nach Protesten des Koalitionspartners und der Länder nun auch Ausnahmen für kleine Hersteller sowie für bestimmte Getränke, z.B. Milchgetränke und reine Fruchtsäfte sowie ungesüßte Schorlen.

Mindestens den Großteil dieser Steuern werden Hersteller und Händler zwangsläufig über den Verkaufspreis an die Verbraucher weitergeben. Hinzu kommen dann noch die mit den Steuern verbundenen Bürokratiekosten für die Hersteller und Händler. Vor allem bei der geplanten Süßgetränkesteuer konnte dieser Posten aufgrund der technischen Ausgestaltung der Regelung nicht vernachlässigbar ausfallen. Das Ministerium selbst jedenfalls plant bereits mit etwas mehr als 1.000 zusätzlichen Beamtenstellen. Diese Beamten sollen die Erhebung und Zahlung der neuen Steuern administrieren und überwachen.


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