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Alkoholsteuer soll um 20 % angehoben werden
Ab 2027 soll wie bei Tabakprodukten auch bei vielen alkoholhaltigen Getränken ein höherer Steuersatz gelten.
Nach der Tabaksteuer will die Bundesregierung auch die Alkohol-, die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Alkopopsteuer zum 1. Januar 2027 um jeweils 20 % erhöhen. So sieht es der von der Regierung eingebrachte Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 vor. Durch die Maßnahmen im Alkoholsteuerbereich sollen im kommenden Jahr 380 Millionen Euro Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt entstehen und 2028 455 Millionen Euro. Von 2027 bis 2031 sollen sich die erwarteten Mehreinnahmen auf rund 2,2 Milliarden Euro summieren.

Die Hersteller kritisieren die Erhöhung in erster Linie, dass die Steuererhöhung so kurzfristig in Kraft treten soll. Weil es mit dem Einzelhandel bereits Verträge gebe, in denen die Einkaufspreise für das kommende Jahr festgeschrieben sind, können die Hersteller die Mehrkosten für die höhere Alkoholsteuer in vielen Fällen nicht weitergeben. Ob diese Kritik beim Finanzminister offene Ohren findet, darf aber angesichts immer neuer Haushaltslöcher bezweifelt werden.
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