Aktuelles
Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
Die auf eine vermietete Immobilie entfallende Erbschaft- oder Schenkungsteuer zählt nicht zu den nachträglichen Anschaffungskosten und kann damit nicht bei der Abschreibung berücksichtigt werden.
Bestimmte Steuern zählen zu den Anschaffungskosten einer Immobilie und können damit bei der Abschreibung auf die Immobilie berücksichtigt werden. Dazu gehören die in den Herstellungskosten enthaltene Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer beim Kauf der Immobilie. Nicht zu den Anschaffungskosten gehört dagegen die Erbschaft- oder Schenkungsteuer im Fall einer unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Schenkung. Diesen Grundsatz hat das Finanzgericht Köln bestätigt und beruft sich dabei auf die Definition der Anschaffungskosten.
Unter den Kosten für den Erwerb von Vermögensgegenständen sind diejenigen Kosten zu verstehen, die aufgewandt werden, um ein Wirtschaftsgut von einem anderen zu erwerben, also um es von der fremden in die eigene wirtschaftliche Verfügungsmacht zu überführen. Anders als die Grunderwerbsteuer, die direkt mit dieser Überführung in die eigene Verfügungsmacht verknüpft ist, fällt die Erbschaft- oder Schenkungsteuer jedoch nicht in diese Kategorie, denn diese Steuer ist eine Pflicht, die sich aus dem Erbfall selbst ergibt und erst nach der Überführung in die eigene Verfügungsmacht anfällt, meint das Gericht. Eine Abschreibung auf die Erbschaft- oder Schenkungsteuer ist daher nicht möglich.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics