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Antragsloses Kindergeld kommt 2027

Ab 2027 soll das Kindergeld ab dem zweiten Kind antragslos ausgezahlt werden, in einer späteren Stufe dann auch für Erstgeborene.

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause dem "Ge-setz zur Einführung eines antrags-losen Kindergeldes" zugestimmt. Damit wird die antragslose Zah-lung von Kindergeld durch die Kindergeldstellen auf den Weg gebracht. Bisher erhalten Eltern nämlich nach der Geburt eines Kindes ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code, der zu einem vorausgefüllten Kindergeldantrag führt. Künftig soll das Kindergeld im Regelfall ohne Antrag ausge-zahlt werden, wenn der Familien-kasse alle relevanten Tatsachen, insbesondere die Kontoverbin-dung, bekannt sind und keine Zweifel am Anspruch auf Kinder-geld bestehen.

Das Gesetz sieht vor, dass das Kindergeld in einer ersten Stufe ab 2027 antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse in diesem Fall be-kannte Daten aus der Kindergeld-festsetzung für erstgeborene Kin-der weiterverwenden kann. In einer zweiten Ausbaustufe soll das Ver-fahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Die antrags-lose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen. Für die automatische Auszahlung genügt künftig das Vorliegen einer IBAN. Bürger können dazu dem Bundeszentral-amt für Steuern schon heute ihre IBAN mitteilen - entweder über das ELSTER-Portal oder über die App IBAN+.

Die Neuregelung greift allerdings nur dann, wenn das Kind einen inländischen Wohnsitz hat und mindestens ein Elternteil einer inländischen Erwerbstätigkeit nachgeht. So soll sichergestellt werden, dass keine Zahlung er-folgt, wenn diese eigentlich ein anderer Mitgliedstaat der Europäi-schen Union leisten müsste. Wenn die Voraussetzungen für eine an-tragslose Auszahlung nicht vorlie-gen, erhalten Eltern auch zukünftig nach der Geburt ein Begrü-ßungsschreiben.

Entgegen der Empfehlung einiger Sachverständiger wurde die Be-vorzugung der Mutter als Emp-fängerin des Kindergeldes nicht in das Gesetz aufgenommen. Zwar sind sich die Koalitionsfraktionen einig, dass die Mutter als Empfän-gerin der Zahlung zu bevorzugen sei. Man habe sich aber gegen eine gesetzliche Regelung ent-schieden, um Verzögerungen bei der Einführung des antragslosen Kindergeldes zu verhindern. Von der Kindergeldkasse werde erwar-tet, dass die Rechte der Mütter beim Kindergeld besonders be-rücksichtigt würden.


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