Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften

Für die Bildung einer Reinvestitionsrücklage ist bei der Prüfung des Verbleibs der Immobilie im Betriebsvermögen die Vorbesitzzeit mehrerer Schwesterpersonengesellschaften zusammenzurechnen.

Verkauft ein Unternehmen Immobilien, kann für die dabei aufgedeckten stillen Reserven eine Reinvestitionsrücklage gebildet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die verkaufte Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs mindestens sechs Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört hat. Zu dieser Voraussetzung hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass sie personenbezogen und nicht gesellschafts- oder betriebsbezogen auszulegen ist. Daraus folgt, dass die Vorbesitzzeit bei Gesellschaftern einer Personengesellschaft für jeden Gesellschafter getrennt zu berechnen ist.

Wurde die Immobilie daher innerhalb des Sechsjahreszeitraums vor dem endgültigen Verkauf an einen Dritten zunächst an eine Schwesterpersonengesellschaft verkauft, an der dieselben Gesellschafter beteiligt sind, ist das für die Bildung einer Reinvestitionsrücklage unschädlich. In so einem Fall sind die Vorbesitzzeiten der Schwesterpersonengesellschaften zusammenzurechnen, weil bei der Übertragung auf die andere Gesellschaft kein Wechsel des Steuerpflichtigen stattgefunden hat. Allerdings hat das Finanzamt Revision gegen dieses Urteil eingelegt, sodass nun der Bundesfinanzhof entscheiden muss.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg